H&H-Finanz-Service UG
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Zweigniederlassung:
Am Treptower Park 42
12435 Berlin
Telefon: 03376/2205125
Fax: 030/26078617
E-Mail:
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Steuernummer:
37/355/50039
Handelsregister:
HRB 14449
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Foto Frau aus Strand in Warnemünde mit Rucksack: S. Jahn
Foto Sportler hockend: B. Friedel
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Statusbezogene Informationen nach § 11 Absatz 1 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung:
–Versicherungsmakler–
H&H – Finanz-Service UG
Jan Hilbert
Wielandstraße 7,
18055 Rostock
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Die H&H-Finanz-Service UG ist als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34d Absatz 1 der Gewerbeordnung als Immobiliendarlehensvermittler nach § 34i Abs. 1 S. 1 der Gewerbeordnung,
als Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 S1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde gemeldet und in das Register nach § 34d Absatz 7 der Gewerbeordnung eingetragen.
Registrierungsnummer § 34d GewO: D-AUUX-28T3E-68, § 34f GewO. D-F-184-IBRE-12, § 34i GewO. D-W-184-F6PQ-08 Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V., Breite Straße 29, 10178 Berlin
www.vermittlerregister.info, Telefon: +49 180600585 - 0 (14 Cent/Min. aus dem deutschen
Festnetz, Mobilfunk abweichend). Die H&H-Finanz-Service UG hält keine direkten oder indirekten Beteiligungen von über 10% an Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens.
Schlichtungsstellen gemäß § 214 Versicherungsvertragsgesetz:
Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
Telefon: +49 1802 550444 (6 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz)
Fax: +49 30 204 589 31
www.pkvombudsmann.de
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
Telefon: +49 800 3696 000
www.versicherungsombudsmann.de
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin)
Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn
Telefon: +49 228 4108-0
Fax: +49 228 4108-1550
www.bafin.de
Schlichtungsstelle:
(1) Als Schlichtungsstelle im Sinne des § 214 des Vericherungsvertragsgesetzes werden Versicherungsombudsmann e.V. und der Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung eingesetzt.
(2) Die Ombudsleute nach Absatz 1 sind hinsichtlich ihrer Antworten und Entscheidungen unabhängig und keinen Weisungen unterworfen.
(3) Zur Erfüllung ihrer Aufgaben als Streitschlichtungs- und Schlichtungsstelle geben sich die Ombudsleute eine Verfahrens- und Gebührenordnung. Sie sind berechtigt, auf Grundlage der Gebührenordnung eine dem Aufwand angemessene Gebühr von dem Versicherungsvermittler oder dem Versicherungsunternehmen zu verlangen. Bei offensichtlich missbräuchlichen Beschwerden kann auch von dem Beschwerdeführer eine Gebühr verlangt werden.
(4) Die Ombudsleute sind vepflichtet, jede Beschwerde über einen Versicherungsvermittler zu beantworten.
Belehrung:
Bei Streitigkeiten aus der Tätigkeit der Vermittlung eines Versicherungsgespräches kann der Kunde das Beschwerde- und Streitschlichtungsverfahren gegenüber dem Versicherungsmakler bei einem Ombudsmann gemäß der Verfahrungsordnung einleiten. Hiermit wurde der Kunde über seine gesetzlichen Rechte belehrt. Mit der nachfolgenden Unterschrift bestätigt der Kunde, die vorgenannten Informationen erhalten und verstanden zu haben.